Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen

Die gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht.
Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherung erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages.
Es kann sein, dass die volle Rechnungshöhe nicht erstattet wird, daher empfehle ich, sich vorher bei seiner Krankenversicherung zu erkundigen.

 

Honorarvereinbarung / Behandlungskosten

Das Honorar wird nach realem Zeitaufwand berechnet.

Das Honorar für die Behandlungen beträgt 100,00 € / Std (60 Minuten)

Die Rechnungsausstellung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Hinweis:
In der Regel dauert eine Therapiestunde zwischen 60 bis 90 Minuten.

 

Entschädigung bei Nicht- bzw. kurzfristiger Terminabsage

Falls vereinbarte Therapietermine nicht wahrgenommen werden können, bitte ich Sie, diese spätestens 2 Tage vorher abzusagen.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich bei Nicht- oder kurzfristiger Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der normalen Therapiestunde berechne, da der Termin leider so kurzfristig nicht belegt werden kann.